Stadtsportverband Unna

Jugend

Jugendordnung

des Stadtsportverbandes Unna e. V.

 

§ 1

Name und Mitgliedschaft

 

Mitglieder der Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. sind alleJugendabteilungen der Vereine im Stadtsportverband Unna e.V. sowie alle im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitarbeiter.

 

§ 2

Aufgaben

 

Die Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. führt und verwaltet sich selbst und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.

Aufgaben der Sportjugend des SSV Unna e.V. sind unter Beachtung der Grundsätze des freiheitlichen,demokratischen und sozialen Rechtsstaates :

          a) Förderung des Sports als Teil der Juendarbeit

           b) Pflege der sportlichen Betätigung zur körperlichen Leistungsfähigkeit, Gesunderhaltung und

               Lebensfreude.

           c) Erziehung zur kritischen Auseinandersetzung mit der Situation der Jugendlichen in der

               modenen Gesellschaft und Vermittlung der Fähigkeit zur Einsicht in gesellschaftliche

               Zusammenhänge

           d) Entwicklung und Bildung neuer Formen des Sportes und deren zeitgemäßer Gestaltung

           e) Zusammenarbeit mit allen Jugendorganisatoren

           f) Pflege der internationalen Verständigung

 

§ 3

Organe

 

Organe der Sportjugen des Stadtsportverbandes Unna e.V. sind :

die Jugendversammlung

der Jugendausschuss

 

§ 4

Jugendversammlung

 

a)

Die Jugendversammlungen sind ordentliche und außerordentliche. Sie sind das oberste Organ der Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. . Sie bestehen aus je zwei gewählten Vertretern der Vereinsjugendabteilungen der Sportvereine die Mitglied des Stadtsportverbandes Unna e.V. sind, wobei ein Vereinsvertreter unter 18 Jahre alt sein soll, und den Mitgliedern des Jugendausschusses.

b)

Aufgaben der Jugendversammlung sind :

           - Festlegung der Richtlinien in der Jugendarbeit

          -  Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des Jugendausschusses

          -  Entgegennahme der Berichte und des Kassenabschlusses des Jugendausschusses

          - Beratung der Jugendrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplanes

           - Entlastung des Jugendausschusses

          - Wahlen

          - Beschlussfassung über vorliegnde Anträge

c)

Die ordentliche Jugendveammlung findet jährlich statt. Sie wird zwei Wochen vorher vom Jugendausschuss unter Bekanntgabe der Tagesordnung und der evtl. Anträge schriftlich einberufen. Auf Antrag eines Drittels der Vereine der Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. oder eines mit  50 % der Stimmen gefassten Beschlusses des Jugendausschusses muss eine außerordentliche Jugendversammlung innerhalb von zwei Wochen mit einer Ladungsfrist von 10 Tagen stattfinden.

d)

Die Jugendversammlung ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der nach der Anwesenheitsliste stimmberechtigen Teilnehmer nicht mehr anwesend ist. Voraussetzung ist aber, dass die Beschlussfähigkeit durch den Versammlungsleiter auf Antrag vorher festgestellt ist.

e)

Bei Abstimmungen und Wahlen genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

f)

Die gewählten Vertreter der Vereine der Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. und die Mitglieder des Jugendausschusses haben je eine nicht übertragbare Stimme.

 

§ 5

Jugendausschuss

 

a)

Der Jugendausschuss besteht aus :

        - der(dem Jugendwart(i.

        - der/dem stellv. Jugendwart(in) (zum Wahlzeitpunkt nicht älter als 25 Jahre)

        - zwei Jugenddelegierten (zum Wahlzeitpunkt nicht über 18 Jahre alt)

          sowie einem Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes

b)

In den Jugendausschuss ist wählbar, wer Mitglied eines Vereins im Stadtsportverband Unna e.V. ist.

Die Mitglieder des Jugendausschusses werden von der Jugendversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Der/die Jugendwart(in) ist Mitglied des erweiterten Vorstandes des Stadtsportverbandes Unna e.V.

c)

Der Jugendausschuss ist zuständig für alle Jugendangelegenheitendes Stadsportverbandes Unna e.V.

d)

Der Jugendausschuss erüllt seine Aufgaben im Rahmen der Satzung, der Jugendordnung sowie der Beschlüsse der Jugendversammlung.

Der Jugendausschuss ist für seine Beschlüssse der Jugendversammlung und dem Vorstand des Stadtsportverbandes Unna e.V. verantwortlich.

e)

Die Sitzungen des Jugendausschusses finden nach Bedarf statt. Auf Antrag der Hälfte der Ausschussmitglieder ist vom Vorsitzenden (Jugendwart) eine Sitzung binnen zwei Wochen einzuberufen.

f)

Der Vorsitzende des Jugendausschusses vertritt die Interessen der Sportjugend des Stadtsportverbandes Unna e.V. nach innen und außen.

g)

Zur Planung und Durchführung besonderer Aufgaben kann der Jugendausschuss Unterausschüsse bilden.

Ihre Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Jugendausschusses.

 

§ 6

Änderung der Jugendordnng

 

Änderungen der Jugendordnung können nur von der ordentlichen Jugendversammlung ode einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindetens 2/3 der anwesenden Stimmberechtigten.

 

Beschlossen in der JEV am 16. März 1988 in der Erich-Göpfert-Stadthalle Unna.

 

Der Stadtsportverband Unna e. V. hat derzeit keinen gewählten Jugendausschuss.

Die nachfolgend aufgeführten Personen haben ihr Interesse an einer Mitarbeit in einem noch zu wählenden Jugendausschuss bekundet und stehen den Jugendlichen in den Vereien für Rückfragen zur Verfügung.

                                      

                                                                Marc Gesing SV 07/08 Rot-Weiß-Unna

marc.gesing@ssv-unna.de

 

Christine Herb NipponKarate Sport Unna

christine.herb@ssv-unna.de

 

Marcel Hillecke SV 07/08 Rot-Weiß-Unna

marcel.hillecke@ssv-unna.de

 

Jana Stracke DLRG Unna

jana.stracke@ssv-unna.de